Andreas Mroß
Publikationen Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
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1. Strafverteidigertag Berlin 2011
Sachverhalt:
Vom 25.03.2011 bis 27.03.2011 fand in Berlin der 35. Strafverteidigertag unter dem Titel "Abschied von der Wahrheitssuche" statt. Die Arbeitsgruppe 6 "Die unheimlichen Datensammlungen – von der Definitionsmacht und Deutungshoheit der Polizei", wurde von der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung ausgerichtet. Die Referate haben Frau Prof. Dr. Barbara Blum (FH Bielefeld), Dr. Thilo Weichert (Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein), Stefan Nietz (Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.) und ich gehalten. Die Moderation hatte die Kollegin Marberth-Kubicki. Auf der Seite befindet sich die Power-Point-Präsentation meines Vortrages. Eine Verschriftung erfolgt zum Herbst 2011.
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2. Recht der Pflichtverteidigerbestellung
Sachverhalt:
Nach der Änderung des Rechts der Pflichtverteidigerbestellung zum 01.01.2010 war nach Ablauf eines Jahres eine Bestandsaufnahme für Schleswig-Holstein gefragt. Auf der Seite befindet sich ein Aufsatz zu meinem Vortrag "Erste Erfahrungen mit dem Recht der Pflichtverteidigerbestellung – Bestandsaufnahme und Kritik aus Sicht der Strafverteidigung", den ich am 27.10.2010 in Kiel gehalten habe.
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3. Stellungnahme zu einer Gesetzesänderung:
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode eine Veränderung der Vorschrift des § 13 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) vereinbart. Dazu wurde ein Referentenentwurf erarbeitet.

Auf der Seite findet sich meine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Die Ausarbeitung war Grundlage für die Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zum Referentenentwurf.
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4. Aufsatz:
Sachverhalt:
Wiederholt kommt es im Verteidigeralltag vor, dass der Mandant weit entfernt vom Sitz des zuständigen Gerichtes verhaftet wird und dann an diesen Ort verbracht wird. Die Transporte dauern zum Teil viele Tage oder gar Wochen. In dieser Zeit ist der Gefangene ohne Familien- und Verteidigerkontakt kreuz und quer durch die Republik von Anstalt zu Anstalt unterwegs. Die Art und Weise der Verschubung von Gefangenen, sowie deren Auswirkungen auf das jeweilige Verfahren sind rechtswidrig. In meinem Aufsatz "Realität und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft - ein Überblick" zeige ich auf warum es nicht so bleiben kann.

Auf der Seite findet sich mein Aufsatz, der in der Zeitschrift Strafverteidiger
Heft 11/2008 veröffentlicht ist.
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5. Buchbesprechung:
Sachverhalt:
Nach der Entführung und dem Tod von Jakob von Metzler (siehe unten Nr. 7) hat es eine breite öffentliche Diskussion um die Frage der Zulässigkeit und des Verbotes von Folter gegeben. Die justizförmige Auseinandersetzung endete mit der Verurteilung von Wolfgang Daschner. Prof. Fabricius setzt sich wissenschaftlich mit der Frage nach der Entstehung derartig kriminellen Verhaltens und mit der Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Schuld auseinander.

Auf der Seite findet sich meine Buchbesprechung von: Fabricius, Dirk „Folter und unmenschliche Behandlung in Institutionen“, Feldeffekte und Schuldfähigkeit als kriminogene Faktoren, merus verlag, Oktober 2006. Die Buchbesprechung ist im Strafverteidiger Forum 2007 S. 351ff. veröffentlicht.
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6. Vortragsskript:
Sachverhalt:
Die Schleswig- Holsteinsche Strafverteidigervereinigung, hat sich in ihrer Satzung insbesondere auch die Fortbildung Ihrer Mitglieder zur Aufgabe gemacht. Als Gründungsmitglied der Vereinigung habe ich am 15.11.2005 die Vortragsreihe eröffnet.

Auf der Seite findet sich das von mir verfasste Vortragsskript, welches neben einer allgemein und eher als "Stichwortkatalog" zu bezeichnenden Aufstellung sodann zwei Aspekte vertiefter darstellt.
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7. Presseerklärung:
Sachverhalt:
Im September 2002 war der Bankierssohn Jakob v. Metzler entführt worden. Als mutmaßlicher Täter geriet der Jurastudent Magnus G. in Verdacht und wurde verhaftet. In der Annahme, der Entführte könne noch am Leben sein, ordnete der Polizeivizepräsident von Frankfurt a.M. Wolfgang Daschner an, dass ein Arzt herbeigeschafft und ein „im Zufügen von großen Schmerzen erfahrener Polizeibeamter aus dem Urlaub eingeflogen (Der Spiegel, Heft 9 / 2003, S.22ff.) werde. Von dem Verhafteten sollte durch Androhung oder ggf. tatsachliches Zufügen von "großen Schmerzen" der Aufenthaltsort des Entführten in Erfahrung gebracht werden. Vor Durchführung der vorbereiteten Maßnahmen wurde von Magnus G. das Versteck des bereits vor seiner Verhaftung getöteten Jacob von Metzler preis gegeben.

Auf der Seite findet sich die von mir verfasste Presserklärung des Lübecker Strafverteidigernotdienstes vom 03.03.2003.
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8. Entscheidungsanmerkung:
Sachverhalt:
Yahya D. war am 10.12.1995 von dem Landgericht Lübeck wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Mord in zwei Fällen und Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Nach verworfener Revision wurde im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens am 11.12.2001 dem Antrag auf Wiederaufnahme stattgegeben und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Yahya D. wurde sofort aus der Haft entlassen. Das Urteil des Lübecker Landgerichts wurde am 18.12.2003 aufgehoben. Es erfolgte sodann im Jahre 2003 durch das Landgericht Kiel eine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 4 Jahren und sechs Monaten.

Auf der Seite finden sich nach einer Vorstellung des Falles die Beschlüsse des LG Kiel vom 21.09.2001 und 11.12.2001 nebst einer Anmerkung von mir. Die Beschlüsse und die Anmerkung sind im Strafverteidiger 2003, Seite 235ff. veröffentlicht.
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