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| 1. Strafverteidigertag Berlin 2011 |
| Sachverhalt: |
Vom 25.03.2011 bis 27.03.2011 fand in Berlin der 35. Strafverteidigertag unter dem Titel "Abschied von der Wahrheitssuche" statt. Die Arbeitsgruppe 6 "Die unheimlichen Datensammlungen – von der Definitionsmacht und Deutungshoheit der Polizei", wurde von der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung ausgerichtet.
Die Referate haben Frau Prof. Dr. Barbara Blum (FH Bielefeld), Dr. Thilo Weichert (Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein), Stefan Nietz (Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.) und ich gehalten. Die Moderation hatte die Kollegin Marberth-Kubicki.
Auf der Seite befindet sich die Power-Point-Präsentation meines Vortrages.
Eine Verschriftung erfolgt zum Herbst 2011.
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| 2. Recht der Pflichtverteidigerbestellung |
| Sachverhalt: |
Nach der Änderung des Rechts der Pflichtverteidigerbestellung zum 01.01.2010 war nach Ablauf eines Jahres eine Bestandsaufnahme für Schleswig-Holstein gefragt.
Auf der Seite befindet sich ein Aufsatz zu meinem Vortrag "Erste Erfahrungen mit dem Recht der Pflichtverteidigerbestellung – Bestandsaufnahme und Kritik aus Sicht der Strafverteidigung", den ich am 27.10.2010 in Kiel gehalten habe.
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| 3. Stellungnahme zu einer
Gesetzesänderung: |
| Sachverhalt: |
Die Bundesregierung hat in ihrem
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP für die 17.
Legislaturperiode eine Veränderung der Vorschrift des § 13 StGB
(Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) vereinbart. Dazu wurde ein
Referentenentwurf erarbeitet.
Auf der Seite findet sich meine Stellungnahme zum Referentenentwurf
für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches "Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte". Die Ausarbeitung war Grundlage für die
Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen zum
Referentenentwurf.
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| 4. Aufsatz: |
| Sachverhalt: |
Wiederholt kommt es im Verteidigeralltag vor,
dass der Mandant weit entfernt vom Sitz des zuständigen Gerichtes
verhaftet wird und dann an diesen Ort verbracht wird. Die Transporte
dauern zum Teil viele Tage oder gar Wochen. In dieser Zeit ist der
Gefangene ohne Familien- und Verteidigerkontakt kreuz und quer durch
die Republik von Anstalt zu Anstalt unterwegs. Die Art und Weise der
Verschubung von Gefangenen, sowie deren Auswirkungen auf das
jeweilige Verfahren sind rechtswidrig. In meinem Aufsatz "Realität
und Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Transporthaft - ein
Überblick" zeige ich auf warum es nicht so bleiben kann.
Auf der Seite findet sich mein Aufsatz, der in der Zeitschrift
Strafverteidiger
Heft 11/2008 veröffentlicht ist.
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| 5. Buchbesprechung: |
| Sachverhalt: |
Nach der Entführung und dem Tod von Jakob von
Metzler (siehe unten Nr. 7) hat es eine breite öffentliche
Diskussion um die Frage der Zulässigkeit und des Verbotes von Folter
gegeben. Die justizförmige Auseinandersetzung endete mit der
Verurteilung von Wolfgang Daschner. Prof. Fabricius setzt sich
wissenschaftlich mit der Frage nach der Entstehung derartig
kriminellen Verhaltens und mit der Frage nach der strafrechtlichen
Verantwortlichkeit und Schuld auseinander.
Auf der Seite findet sich meine Buchbesprechung von: Fabricius, Dirk
„Folter und unmenschliche Behandlung in Institutionen“, Feldeffekte
und Schuldfähigkeit als kriminogene Faktoren, merus verlag, Oktober
2006. Die Buchbesprechung ist im Strafverteidiger Forum 2007 S.
351ff. veröffentlicht.
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| 6. Vortragsskript: |
| Sachverhalt: |
Die Schleswig- Holsteinsche
Strafverteidigervereinigung, hat sich in ihrer Satzung insbesondere
auch die Fortbildung Ihrer Mitglieder zur Aufgabe gemacht. Als
Gründungsmitglied der Vereinigung habe ich am 15.11.2005 die
Vortragsreihe eröffnet.
Auf der Seite findet sich das von mir verfasste Vortragsskript,
welches neben einer allgemein und eher als "Stichwortkatalog" zu
bezeichnenden Aufstellung sodann zwei Aspekte vertiefter darstellt.
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| 7. Presseerklärung: |
| Sachverhalt: |
Im September 2002 war der Bankierssohn Jakob v.
Metzler entführt worden. Als mutmaßlicher Täter geriet der
Jurastudent Magnus G. in Verdacht und wurde verhaftet. In der
Annahme, der Entführte könne noch am Leben sein, ordnete der
Polizeivizepräsident von Frankfurt a.M. Wolfgang Daschner an, dass
ein Arzt herbeigeschafft und ein im Zufügen von großen Schmerzen
erfahrener Polizeibeamter aus dem Urlaub eingeflogen (Der Spiegel,
Heft 9 / 2003, S.22ff.) werde. Von dem Verhafteten sollte durch
Androhung oder ggf. tatsachliches Zufügen von "großen Schmerzen" der
Aufenthaltsort des Entführten in Erfahrung gebracht werden. Vor
Durchführung der vorbereiteten Maßnahmen wurde von Magnus G. das
Versteck des bereits vor seiner Verhaftung getöteten Jacob von
Metzler preis gegeben.
Auf der Seite findet sich die von mir verfasste Presserklärung des
Lübecker Strafverteidigernotdienstes vom 03.03.2003.
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| 8. Entscheidungsanmerkung: |
| Sachverhalt: |
Yahya D. war am 10.12.1995 von dem Landgericht
Lübeck wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Mord
in zwei Fällen und Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die besondere
Schwere der Schuld wurde festgestellt. Nach verworfener Revision
wurde im Zusammenhang mit einem Antrag auf Wiederaufnahme des
Verfahrens am 11.12.2001 dem Antrag auf Wiederaufnahme stattgegeben
und die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. Yahya D. wurde
sofort aus der Haft entlassen. Das Urteil des Lübecker Landgerichts
wurde am 18.12.2003 aufgehoben. Es erfolgte sodann im Jahre 2003
durch das Landgericht Kiel eine Verurteilung wegen fahrlässiger
Brandstiftung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie wegen fahrlässiger
Körperverletzung in zwölf Fällen zu einer zeitigen Freiheitsstrafe
von 4 Jahren und sechs Monaten.
Auf der Seite finden sich nach einer Vorstellung des Falles die
Beschlüsse des LG Kiel vom 21.09.2001 und 11.12.2001 nebst einer
Anmerkung von mir. Die Beschlüsse und die Anmerkung sind im
Strafverteidiger 2003, Seite 235ff. veröffentlicht.
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